Pellets AGB

AGB Zieglmeier Energie GmbH
 

I.Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) gelten für den Handel mit Holzpellets, Holzbriketts und allen anderen Produkten der Zieglmeier Energie GmbH. Sie gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarung und AGB gegenüber Unternehmen gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

II.Geltungsbereich

Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III.Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.

Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Anträge für die Errichtung eines Dauerlieferabkommens müssen bei Zieglmeier Energie GmbH schriftlich eingehen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrages seitens der Zieglmeier Energie GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen mittels seitens Zieglmeier Energie GmbH unterzeichneten retournierten Vertag zustande. Zieglmeier Energie GmbH behält sich von, eingehende Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, dies erfolgt seitens Zieglmeier Energie GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen mittels formlosen Schreibens an den Kunden.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Käufer hieraus nicht ableiten.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

IV.Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

V.Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers und nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Anlagen. Der Lagerraum und die Befülleinheit sowie die Heizanlage müssen den einschlägigen Richtlinien (z.B. Önorm M 7137, TRVB H118) entsprechen. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Kunde. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber oder dessen Vertreter der Heizungsanlage zu beachten. Für Staubabsaugung muss ein 220 V Stromanschluss vorhanden sein. Die Zieglmeier Energie GmbH behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag zu überschreiten oder zu unterschreiten oder Teillieferungen durchzuführen.

Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen.

Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich.

Der Kunde wird von der Zieglmeier Energie GmbH mit normkonformen Produkten beliefert. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit, seinen Bedarf ausschließlich von Zieglmeier Energie GmbH zu beziehen. Der Kunde verpflichtet sich rechtzeitig vor Leerwerden des Lagers, seinen Bedarf der Zieglmeier Energie GmbH zu melden. Die Wahl des Transportmittels und des Frächters bleiben der Zieglmeier Energie GmbH vorbehalten. Die Zufahrtsmöglichkeit eines schweren LKWs (40to) zur Lageranlage (30m Schlauchlänge) darf vom Kunden nicht eingeschränkt und eine Belieferung nicht behindert werden. Als Mindestbestellmenge gelten 3000 kg. Kleinere Bestellmengen werden in der Regel nicht ausgeliefert. Wird vom Kunden trotzdem auf Lieferung bestanden, wird eine Sonderzustellgebühr von EUR 250,00 inkl. USt. in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich spätestens 4 Wochen nach Vertragsschluss die Ware bzw. mindestens eine Befülleinheit abzurufen.

 

VI.Preise

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise/Tonne sind fest vereinbart. Wird die Ware nicht innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsschluss abgenommen, befindet sich der Kunde in Annahmeverzug. Sobald sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, ist Zieglmeier Energie GmbH berechtigt, die am Tag der Lieferung geltenden Marktpreise in Rechnung zu stellen. Zum Kaufpreis ist die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer (USt.) hinzuzurechnen. Die Preise enthalten eine Lieferung frei Haus zuzüglich einer Wiegepauschale von EUR 32,00 inkl. USt. Als zugrunde zu legende Einblaszeit bzw. Abladezeit gilt maximal eine Stunde. Die darüber hinausgehenden Zeiten sind gesondert vom Käufer mit EUR 53,50 inkl. USt. für jede weitere angefangene Stunde zu entgelten. Im Preis eingeschlossen ist eine Schlauchlänge von 30m für Einblaseinheiten. Für eine darüber hinausgehende Schlauchlänge wird eine gesonderte Schlauchgebühr von EUR 2,14 inkl. USt. pro Meter in Rechnung gestellt. Für Dauerlieferverträge: Zieglmeier Energie GmbH garantiert bei Dauerlieferverträgen die bei Vertragsabschluss gültigen Nettopreise entsprechend Zahl I, Ziffer D des Vertrages, vorbehaltlich einer Anpassung aufgrund Änderung von Steuern, sonstiger öffentlicher Abgaben und Auflagen (z.B. Umsatzsteuer usw.) der internen Betriebskosten oder der Beschaffungskosten. Die Zieglmeier Energie GmbH ist jederzeit berechtigt, die Preise mit Wirkung für die Zukunft dementsprechend zu erhöhen und zu senken, wenn sich die Gestehungskosten ändern. Die Gestehungskosten setzen sich zusammen aus den Beschaffungskosten, den Kapital- und Währungskosten aufgrund von Wechselkursänderungen, den Transportkosten, den gesetzlichen Abgaben und Steuern sowie aus den kollektivvertraglichen Lohn- und Gehaltskosten. Bei Verringerung der Gestehungskoten ist Zieglmeier Energie GmbH gegenüber Kunden zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet. Zieglmeier Energie GmbH ist nicht verpflichtet, Kunden über solche Preisänderungen schriftlich zu informieren. Der Kunde kann seinen gültigen Preis jederzeit schriftlich, telefonisch oder per e-Mail bei Zieglmeier Energie GmbH anfragen. Bei Preiserhöhungen, die nicht durch Änderungen von Steuern oder Abgaben bedingt sind, hat der Kunde das Recht, das Dauerlieferabkommen binnen zwei Wochen nach Kenntnis zu kündigen.

 

VII.Zahlung

Zahlungen sind in bar zu leisten. Skontoabzüge sind ausgeschlossen, sofern sie nicht gesondert schriftlich vereinbart sind.

Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder durch uns anerkannt wurden.

 

VIII.Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb 2 Jahren ab Lieferung. Das Gleiche gilt, wenn Teillieferung vereinbart ist mit der ersten Teillieferung. Zieglmeier Energie GmbH liefert ausschließlich Produkte entsprechend ÖNorm M7135 bzw. DIN plus. Da es sich um ein Naturprodukt handelt unterliegt es gewissen Schwankungen, die sich nicht auf die Qualität auswirken. Zieglmeier Energie GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für Farbe, Form, Geruch und ähnliche Produktunregelmäßigkeiten. Entspricht die Gesamtanlage des Kunden (Einblas-/Absaugstutzen, Lagerraum, Lageraustrag, Heizanlage, Tankanlage) oder Teile davon nicht den Anforderungen der einschlägigen Richtlinien (z.B. Önorm M 7137, TRVB H118) übernimmt Zieglmeier Energie GmbH keine Gewähr für die Qualität des Produktes und seiner Eigenschaften. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.

 

IX.Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

X.Vertragslaufzeit, -kündigung, -übergang

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner verzichten bis zum Ende des ersten vollen Betriebsjahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt der ersten Lieferung, auf eine Kündigung. Mit Ende des ersten vollen Betriebsjahres und danach jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres ist eine Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist in Schriftform ohne Angabe von Gründen möglich (ordentliche Kündigung). Offene Forderungen aus einer Teilzahlungsvereinbarung werden bei Vertragsbeendigung binnen einer Woche fällig. Der Kunde teilt Zieglmeier Energie GmbH die bevorstehende Veräußerung oder Zwangsversteigerung der Liegenschaft, auf dem sich Zieglmeier Energie GmbH Anlagenteile befinden, schriftlich mit. Bei einer Veräußerung der Liegenschaft hat der Kunde ggf. den Erwerber auf den Umstand hinzuweisen, dass es sich bei der Heizungsversorgungsanlage um fremdes Eigentum handelt. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Veräußerung der Liegenschaft, auf der die Heizungsversorgung errichtet ist, seine Rechte und Pflichten aus dem Lieferabkommen auf seinen Einzelrechtsnachfolger zu überbinden oder dieses fristgerecht zu kündigen.

 

XI.Außerordentliche Kündigung

Das Dauerlieferabkommen kann vom Kunden und von der Zieglmeier Energie GmbH aus wichtigen Gründen jederzeit in Schriftform, auch während des Zeitraums des beiderseitigen Kündigungsverzichtes, gekündigt werden. Wichtige Gründe, die Zieglmeier Energie GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind grobe Verstöße gegen das Dauerlieferabkommen wir a) Zahlungsverzug durch den Kunden trotz 14tägiger Nachfirstsetzung unter Androhung der Kündigung, b) Veräußerung der Liegenschaft des Kunden, c) Befüllung durch einen anderen Lieferanten. Wichtige Gründe, die den Kunden zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind grobe Verstöße gegen das Lieferabkommen wie a) wiederholter oder unangemessener Lieferverzug durch Zieglmeier Energie GmbH trotz Nachfristsetzung durch den Kunden., b) Wohnsitzverlegung oder Veräußerung der Liegenschaft des Kunden, c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Zieglmeier Energie GmbH.

 

XII.Steuern und Abgaben

Ändern sich nach Antragstellung Steuern oder Abgaben, werden zusätzliche eingeführt oder gestrichen, so ist Zieglmeier Energie GmbH berechtigt und verpflichtet, die Preise dementsprechend zu senken oder zu erhöhen. Erhöhungen können aber erst nach Ablauf von 2 Monaten ab Vertragsschluss durchgeführt werden.

 

XIII.Gerichtsstand /Schlußbestimmung

Für Unternehmer wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Fa. Zieglmeier Energie GmbH vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

 

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